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Aufsicht

Gemäß § 180 Abs. 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist die zuständige Behörde im Rahmen der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht bei geplanten Expositionssituationen verpflichtet, ein risikobasiertes Programm für aufsichtliche Prüfungen einzurichten (Aufsichtsprogramm). Die zuständige Behörde ist gemäß § 180 Abs. 3 StrlSchG weiterhin dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit eine Kurzfassung des Aufsichtsprogramms und der wichtigsten bei der Durchführung des Programms gewonnenen Erkenntnisse zugänglich zu machen.

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft mit dem Referat 54: Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien sowie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit den Referaten 53: Strahlenschutz – Industrie, Medizin, Forschung und 54: Strahlenschutz – Altlasten, Radon, Notfallschutz sind die zuständigen Aufsichtsbehörde für Tätigkeiten in geplanten Expositionssituationen z. B. bzgl. dem Umgang mit radioaktiven Stoffen, der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, der Verwertung oder Beseitigung von Rückständen und der Kontamination von Grundstücken bei Beendigung von Prozessen.

Das Aufsichtsprogramm nach § 180 StrlSchG des LfULG folgt bzgl. der Durchführung und den Modalitäten aufsichtlicher Prüfungen internen Vorgaben. Hierbei werden

  • anlassbezogene Prüfungen von Unterlagen und Inspektionen im Rahmen von Verwaltungsverfahren, die aus Erlaubnisvorbehalten resultieren (Anzeigen, aufsichtsbezogene Aspekte in Genehmigungsverfahren, wesentliche Änderungen und Zustimmungsvorbehalte),
  • anlassbezogene oder routinemäßige Prüfungen von Berichten und Meldungen, die in den jeweiligen Bescheiden festgelegt oder durch strahlenschutzrechtliche Vorschriften vorgeschrieben sind, sowie
  • routinemäßige Inspektionen am genehmigten bzw. angezeigten Ort der Tätigkeit

durchgeführt. In welchen regelmäßigen zeitlichen Abständen Vor-Ort-Prüfungen durchzuführen sind, richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der jeweiligen Tätigkeit verbundenen Risiken. Hierfür werden insbesondere die folgenden Kriterien berücksichtigt:

  1. Höhe der zu erwartenden Exposition bei bestimmungsgemäßer Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen,
  2. Höhe der zu erwartenden Exposition bei bestimmungsgemäßer Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe bei Anwendungen ohne zielgerichtete Exposition von Personen,
  3. Höhe der Aktivität des genehmigten Umgangs mit umschlossenen und offenen radioaktiven Stoffen,
  4. Risiko für Inkorporationen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen,
  5. Risiko für unbeabsichtigte Expositionen,
  6. vorhandene Schutzeinrichtungen zur Vermeidung unbeabsichtigter Expositionen bei Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie der Umfang erforderlicher Strahlenschutzmaßnahmen für die sichere Ausführung von Tätigkeiten,
  7. weitere risikorelevante Bedingungen bei Tätigkeiten in geplanten Expositionssituationen.

Die Tätigkeiten werden anhand der o. g. Kriterien in vier Risiko-Kategorien mit unterschiedlichen Regelintervallen (ein Jahr bis zu zehn Jahre) eingeteilt. Die Ergebnisse jeder regelmäßigen Vor-Ort-Prüfung werden aufgezeichnet und aktenkundig registriert. Bei Feststellung von Mängeln werden diese bis zur Behebung (ggf. unter wiederholter Prüfung vor Ort) weiterverfolgt.

Nachfolgend wird auf den Umfang des Aufsichtsprogramms (Anzahl an regelmäßigen Inspektionen vor Ort) sowie auf die wichtigsten dabei gewonnenen Erkenntnisse innerhalb einzelner Kalenderjahre eingegangen.

Im Jahre 2020 wurden durch das SMEKUL fünf Aufsichten vor Ort durchgeführt. Es wurden keine Mängel festgestellt.

Durch das LfULG wurden im Bereich Industrie, Medizin, Forschung insgesamt 82 Inspektionen am genehmigten bzw. angezeigten Ort der Tätigkeit sowie mehr als 2800 Prüfungen von Unterlagen im Innendienst durchgeführt, wobei im Rahmen der Inspektionen vor Ort in 19 Fällen Mängel festgestellt worden. Elf Mängel wurden noch im Jahre 2020 bis zu deren Behebung weiterverfolgt; die Nachverfolgung der übrigen Mängel erfolgt im Jahre 2021. Insgesamt wurden sechs Anordnungen erteilt und vier Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wobei daraus resultierend wiederum vier Verwarnungen mit Verwarnungsgeld erteilt worden sind.

Im Bereich der Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität wurden im Jahr 2020 mehr als 200 Unterlagen im Innendienst geprüft.

Zu Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität wurden acht Inspektionen vor Ort durchgeführt.

Da die vor Ort geprüften Einrichtungen gleichzeitig mit radioaktiven Rückständen umgehen, bezogen diese Inspektionen die Tätigkeiten mit diesen Rückständen ein. Es wurden zwei Mängel festgestellt und zwei Verwarnungen mit Verwarnungsgeld erteilt.

Relevante Erkenntnisse in Bezug auf die Verbesserung des Strahlenschutzes haben sich im Rahmen des jeweiligen aufsichtlichen Vollzugs nicht ergeben.

Im Jahre 2019 wurden durch das SMEKUL zehn Aufsichten vor Ort durchgeführt. Es wurden geringe Mängel festgestellt; die Mängelbeseitigung wurde kontrolliert.

Durch das LfULG wurden im Bereich Industrie, Medizin, Forschung insgesamt 88 Inspektionen am genehmigten bzw. angezeigten Ort der Tätigkeit sowie mehr als 2500 Prüfungen von Unterlagen im Innendienst durchgeführt, wobei im Rahmen der Inspektionen vor Ort in 16 Fällen Mängel festgestellt worden. Alle Mängel wurden bis zu deren Behebung weiterverfolgt. Insgesamt wurden sechs Anordnungen erteilt und zehn Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wobei daraus resultierend wiederum sieben Bußgeldbescheide, eine mündliche Verwarnung sowie eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erteilt worden sind; über ein Verfahren wird im Gerichtsverfahren entschieden.

Im Bereich der Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität wurden im Jahr 2019 mehr als 200 Unterlagen im Innendienst geprüft.

Zu Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität wurden zwei Inspektionen vor Ort bei angezeigten Tätigkeiten durchgeführt.

Da die vor Ort geprüften Einrichtungen gleichzeitig mit radioaktiven Rückständen umgehen, bezogen diese Inspektionen die Tätigkeiten mit diesen Rückständen ein. Es wurden keine Mängel festgestellt.

Relevante Erkenntnisse in Bezug auf die Verbesserung des Strahlenschutzes haben sich im Rahmen des jeweiligen aufsichtlichen Vollzugs nicht ergeben.

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