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Neuer Grenzwerte für die Augenlinsendosis für beruflich exponierte Personen

Gesetzlicher Bezug

 § 78 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Kurzbeschreibung

Der Grenzwert für berufliche exponierte Personen für die Augenlinsendosis wurde geändert und beträgt ab dem 01.01.2019 20 mSv/a (vorher 150 mSv/a). Dies betrifft Genehmigungsinhaber, die für ihr exponiertes Personal höhere Augenlinsendosen als 15 mSv/a nicht bereits ausgeschlossen haben. Der Nachweis, dass der neue Grenzwert eingehalten wird, hat ab dem 01.01.2019 vorzuliegen und ist auf Verlangen der zuständigen Behörde zukommen zu lassen.

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