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Strahlenschutzregister - die neue Strahlenschutzregisternummer

Gesetzlicher Bezug

§ 170 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Kurzbeschreibung

Ab dem 31. Dezember 2018 benötigen alle Personen, für die Eintragungen ins Strahlenschutzregister des BfS zu erfolgen haben, eine eindeutige persönliche Kennnummer - die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer genannt). Das sind:

  • beruflich exponierte Personen und
  • Inhaber von Strahlenpässen.

Detaillierte Informationen zur Beantragung von SSR-Nummern und die Spezifikationen zur Übermittlung von Daten an das Strahlenschutzregister finden Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz.

 

Wichtiger Hinweis !

Das BMU hat die Behörden gebeten, bis zum 30. Juni 2019 zu dulden, wenn die persönliche SSR-Nummer noch nicht verwendet wird.

Die Beantragung sollte bis zum 31.03.2019 durchgeführt werden.

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