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Sanierung von radioaktiven Altlasten

Für Hinterlassenschaften, die 1990 nicht der SDAG Wismut zugeordnet wurden, sowie für andere bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften war zunächst die Finanzierung einer Sanierung offen. Für diese Objekte bestand weder eine Sanierungsverpflichtung seitens der Wismut GmbH noch seitens anderer privater oder staatlicher Träger. Mit dem Verwaltungsabkommen von 2003 und den Folgeabkommen von 2013 und 2019 zwischen Bund und Freistaat wurde dann der finanzielle Rahmen für die Sanierung der Wismut-Altstandorte geschaffen. Für andere bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften ist die Möglichkeit der staatlichen Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen im Einzelfall zu prüfen.

Bei der Sanierung der Hinterlassenschaften aus dem Uranerzbergbau, die nicht der Sanierungsverantwortung der Wismut GmbH unterliegen, spielen neben den radiologischen auch Aspekte der regionalen Entwicklung eine wesentliche Rolle.

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