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Verwertung von Rückständen des ehemaligen Uranbergbaus

Analyse von Möglichkeiten zur Verwertung von bei Bauvorhaben oder Sanierungsmaßnahmen anfallendem Haldenmaterial und Tailings aus dem ehemaligen Uranbergbau

Projektlaufzeit: 08/2022 – 11/2023

Projektziele

Ermittlung fachlicher Grundlagen und Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen, um den strahlenschutzrechtlichen Vollzug zu unterstützen. Des Weiteren sollen verschiedene Verwertungsmöglichkeiten für Haldenmaterial und Tailings vor dem Hintergrund von zunehmend eingeschränkten Beseitigungsmöglichkeiten recherchiert und bewertet werden.

Projektergebnisse

Bis 1990 wurde Haldenmaterial aus dem Uranbergbau in der näheren und weiteren Umgebung der erzgebirgischen Uranbergwerke als Unterbau von Straßen und Plätzen, zur Geländegestaltung oder bei der Verlegung von Leitungstrassen verwendet. In einigen Fällen wurden auch Aufbereitungsrückstände (Tailings in Form von Feinsanden) verbaut.
Bei Tief- und Straßenbaumaßnahmen erfolgt der Ausbau dieser Materialien und teilweise auch eine Rückverfüllung. Ist ein Wiedereinbau nicht möglich, werden die Rückstände im Rahmen der Wismut-Sanierung verwertet.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Deponierung auf abfallrechtlich zugelassenen Deponien dar, welche jedoch aufwendiger und kostenintensiver ist. Aufgrund der gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen (seit Inkrafttreten der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz) muss die Verwertung der Materialien ausgeschlossen werden, sonst ist eine Deponierung nicht gestattet.
Das stellt die Betroffenen mittelfristig vor die Frage, welche Entsorgungswege weiterhin zur Verfügung stehen. Schwerpunkt der Untersuchungen ist, mögliche Verwertungswege aufzuzeigen.
Ziel ist es, eine für alle betroffenen Fachbereiche praktikable, langfristig sicher verfügbare Lösung zu finden.
Dabei werden neben dem Strahlenschutz auch die Bereiche Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz beachtet, sowie die Regelungen im Bergrecht.

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