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Arbeitsbereiche Strahlenschutz und Kerntechnik

Arbeitsbereich Strahlenschutz

Arbeitsschwerpunkte im Bereich Strahlenschutz sind:

  • die Abwehr von unmittelbaren Gefahren durch Radioaktivität,
  • die Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung und der Beschäftigten in der Arbeitswelt,
  • der Schutz von Patientinnen und Patienten in der Medizin.

Zum Schutz vor erhöhter Radioaktivität wird die Umwelt in Sachsen durch zwei Landesmessstellen der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) überwacht.

Um bei der Wahrnehmung aller Aufgaben stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu bleiben, arbeiten sächsische Experten in nationalen und internationalen Gremien mit.

Ein Schwerpunkt im Strahlenschutzbereich künstlich erzeugter Strahlung betrifft insbesondere die Erteilung von Genehmigungen für:

  • den Umgang mit z.B. radioaktiven Stoffen und
  • die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen für Medizin, Industrie und Forschung,
  • die Genehmigung für die Arbeit in Anlagen oder Einrichtungen mit Strahlenrelevanz,
  • die Beförderung radioaktiver Stoffe und
  • die Entlassung radioaktiver Stoffe aus dem Regelungsbereich des Strahlenschutzrechts (Freigabe).

Im Bereich der Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität sind Arbeitsschwerpunkte:

  • Arbeitsplätze mit Exposition durch Stoffe mit natürlicher Radioaktivität,
  • Tätigkeiten mit Rückständen oder Materialien, wobei der Schwerpunkt auf dem Anfall, der Verwertung oder der Beseitigung überwachungsbedürftiger Rückstände liegt.

Zu den Expositionssituationen, die bereits bestehen, wenn eine Entscheidung über ihre Kontrolle getroffen werden, gehören:

  • der Schutz vor Radon und
  • die Bewertung von und Maßnahmen an radioaktiven Altlasten.

Arbeitsbereich Kerntechnik

In Sachsen befinden sich auch einige kerntechnische Anlagen. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten im Bereich der Kerntechnik liegt in der Stilllegung und dem Rückbau von Anlagen am Standort Rossendorf. Der Rückbau dieser Anlagen ist mit einem erheblichen Aufwand im Bereich der erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie der Aufsicht über den Rückbau verbunden.

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