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Illegaler Umgang

Alle illegalen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen stehen beziehungsweise mit solchen Stoffen, von denen behauptet wird, sie seien radioaktiv, gehören in den Bereich der Nuklearkriminalität.
Dazu erließen die Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Justiz und für Umwelt und Landwirtschaft eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift (VwV Nukleare Vorkommnisse), um sowohl Aufgaben der Gefahrenabwehr als auch des Strahlenschutzes und der Strafverfolgung gemeinsam und abgestimmt wahrnehmen zu können.
Nach dieser Verwaltungsvorschrift sind als illegaler Umgang mit radioaktiven Stoffen unter anderem anzusehen:
  • Diebstahl, Unterschlagung, Raub, sonstiger Verlust oder Fehlbestand,
  • Drohungen und Anschläge sowie
  • Sonstiger illegaler Umgang oder Besitz.
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