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Kerntechnische Anlagen

Unter dem Begriff "kerntechnische Anlagen" werden alle nach § 7 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 oder 3 Atomgesetz (AtG) genehmigten Anlagen zusammengefasst.

Das SMEKUL ist für kerntechnische Anlagen in Sachsen die zuständige Genehmigungsbehörde. Es vollzieht das Atomgesetz unter der Rechts- und Zweckmäßigkeit des Bundesumweltministeriums (BMU).

1. In Betrieb befindliche kerntechnische Anlagen

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(© Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

Ausbildungskernreaktor (AKR) der Technischen Universität Dresden.

Ausbildungskernreaktor (AKR) der Technischen Universität Dresden. Ein orangefarbener, begehbarer Zylinder bildet den sichtbaren Reaktorteil im Technikum.
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(© Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)

Ausbildungskernreaktor (AKR) der Technischen Universität Dresden.

Ausbildungskernreaktor (AKR) der Technischen Universität Dresden. Ein orangefarbener, begehbarer Zylinder bildet den sichtbaren Reaktorteil im modernen Technikum.

Der Ausbildungsreaktor AKR-1 wurde von 1978 bis 2004 erfolgreich und störungsfrei betrieben. Der Ausbildungskernreaktor AKR-1 wurde im Jahr 2005 umfassend modernisiert und in Ausbildungskernreaktor AKR-2 umbenannt. In der Bildergalierie sind beide Versionen dargestellt.

Dazu erteilte das SMUL nach § 7 Absatz 1 Atomgesetz eine entsprechende Genehmigung. Da es sich beim Ausbildungskernreaktor AKR-2 um einen Nullleistungsreaktor mit einer maximalen thermischen Leistung von 2 W handelt, ist das radiologische und nukleare Gefährdungspotential der Anlage insgesamt als sehr gering einzustufen.

Der modernisierte Ausbildungskernreaktor AKR-2 ist in erster Linie als Praktikumsgerät für die reaktorphysikalische und kerntechnische Ausbildung von Studenten, aber auch für Forschungsarbeiten im Rahmen der gegebenen technischen und physikalischen Parameter vorgesehen. Darüber hinaus wird die Anlage für die Öffentlichkeit zu Demonstrationszwecken nutzbar sein.

2. Stillgelegte kerntechnische Anlagen

Luftbild des von Wald umgebenen Forschungsstandortes Rossendorf
Forschungsstandort Rossendorf  © Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

In Sachsen wurden bereits mehrere kerntechnische Anlagen stillgelegt und vollständig zurückgebaut.

Am Forschungsstandort Rossendorf wurden folgende kerntechnische Anlage und Einrichtungen zurückgebaut:

  • Rossendorfer Ringzonenreaktor (RRR)
  • Rossendorfer Anordnung für kritische Experimente
    (RAKE II)
  • Anlage zur Molybdängewinnung Rossendorf (AMOR III)
  • Uran-Technikum (UT)
  • Radiochemisches Labor und ehemalige Isotopenproduktion
  • Rossendorfer Forschungsreaktor (RFR)

An der Hochschule Zittau/Görlitz wurde der Zittauer Lehr- und Forschungsreaktor (ZLFR) stillgelegt. Er wird heute als kerntechnisches Kabinett für Anschauungszwecke genutzt.

Blick in den stillgelegten Zittauer Reaktor. Zus sehen sind Sensorik, ein Seilzug und die Brennelementeaufhängung
Blick in den stillgelegten Zittauer Reaktor  © Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Kernbrennstoffe finden auch in anderen Bereichen vielfältige Anwendung, z.B. zur Neutronen-Aktivierungsanalyse bei Werkstoffuntersuchungen.

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