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Standortauswahlverfahren für ein Endlagerung

Im März 2017 ist die Neufassung des »Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle«  (Standortauswahlgesetz - StandAG) beschlossen worden. Das Gesetz regelt den Prozess der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Zu entsorgen sind vor allem bestrahlte Brennelemente aus Kernkraftwerken und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung solcher Brennelemente, die derzeit noch zwischengelagert werden. Der Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit muss nun auf Basis von gesetzlich festgelegten Auswahlkriterien und einer sorgfältigen Erkundung gefunden werden.

Die Gesetzesänderungen basieren auf den Empfehlungen der »Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe« beim Deutschen Bundestag, die im Juli 2016 in ihrem Bericht die Mindestanforderungen, Ausschlusskriterien und weiteren Entscheidungsgrundlagen für die Fragen zum Endlagerstandort, zur Endlagertechnologie, zur organisatorischen Gestaltung des Prozesses und zur Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt hatte. Die Kommission bestand aus 32 Mitgliedern aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik und zwei Vorsitzenden. Sachsen war durch den Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt, als Mitglied der Kommission vertreten. Er hat angesichts der Entscheidungen der Kommission zur Rangfolge der Endlagerkonzepte und der Gestaltung der Auswahlkriterien ein Sondervotum (siehe Endlagerbericht S. 510/511) abgegeben. Im Plenum des Bundesrates gab Staatsminister Dr. Jaeckel ebenfalls eine Erklärung zu den sächsischen Positionen ab.

 

 

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