12. Was ist beim Einsatz von Kontaminationsmonitoren und Aktivitätsmessplätzen im Zusammenhang des Ablaufes der Übergangsfrist zu beachten?

Geräte zur Messung der Oberflächenkontamination und Aktivität von Radionukliden dienen nicht der Überwachung der Personen hinsichtlich der aufgenommenen Personendosis und stellen auch keine ortsfesten Geräte zur Bestimmung der Ortsdosisleistung dar. Deshalb brauchen in der Regel die Übergangsvorschriften nicht beachtet werden.

Aus messtechnischer und strahlenschutzrelevanter Sicht ist zurzeit auch keine Eichung notwendig. Entscheidend für die Richtigkeit der Messungen in diesem Bereich ist weniger die Messgenauigkeit des Messgerätes selbst, sondern vielmehr dessen Handhabung und beispielsweise auch die Probenaufbereitung selbst.

Ansprechpartner

Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft

Geschäftsbereichsleiter 2

Dr. Thomas Heinrich

Telefon: (0351) 8312-634

Telefax: (0351) 8312-623

E-Mail: Thomas.Heinrich@smul.sachsen.de

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