13. Sind die neuen Dosismessgrößen auch bei der personendosimetrischen Überwachung bei der Sanierung von Hinterlassenschaften zu verwenden?
Für den beruflichen Strahlenschutz der Beschäftigten bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des ehemaligen Uranbergbaus gelten gemäß § 118 Abs. 2 StrlSchV die gleichen Regelungen wie für den Bereich der Tätigkeiten nach Teil II StrlSchV. Die neuen Dosismessgrößen sind hier deshalb spätestens ab dem 1. August 2011 bei Messungen der Personendosis und Ortsdosis zwingend zu verwenden.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 54: Strahlenschutz - Altlasten, Radon, Notfallschutz
Nora Reinhardt
Telefon: 0351 2612-5416
Telefax: 0351 2612-5399
E-Mail: nora.reinhardt@smekul.sachsen.de