14. Gilt die Pflicht zur Verwendung der neuen Dosismessgrößen für Kontrollmessungen zur Dokumentation des Sanierungserfolgs bei Hinterlassenschaften?
Für Kontrollmessungen, die für den Nachweis des Sanierungserfolgs von Hinterlassenschaften durchgeführt werden, beispielsweise der Bestimmung der Ortsdosisleistung auf sanierten Flächen des ehemaligen Uranerzbergbaus, ist die Verwendung der neuen Messgrößen nicht erforderlich. Hier geht es um den qualitativen Vergleich („Vorher - Nachher“), um eine Verringerung der Ortsdosisleistung durch Sanierungsmaßnahmen nachzuweisen. Es ist lediglich zu beachten, dass für den Vergleich von mehreren Messdatensätzen dieselben Messgrößen verwendet werden. Es wird empfohlen, hierzu grundsätzlich identische Messgerätetypen zu verwenden.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 54: Strahlenschutz - Altlasten, Radon, Notfallschutz
Dr. Andrea Kaltz
Telefon: (0351) 2612-5413
Telefax: (0351) 2612-5399
E-Mail: andrea.kaltz@smul.sachsen.de