16. Ist auch bei Radonmessungen eine Umstellung auf die neuen Dosismessgrößen erforderlich?
Bei der Messung von Radon handelt es sich um eine direkte oder indirekte Bestimmung der Aktivitätskonzentration des Nuklids Radon-222 in der Atmosphäre bzw. um die Bestimmung der potenziellen Alphaenergiekonzentration der Radonzerfallsprodukte, welche in eine Dosis umgerechnet werden kann. Da keine äußere Strahlung (Photonenstrahlung) gemessen wird, finden die neuen Dosismessgrößen hier grundsätzlich keine Anwendung
(siehe auch Frage 2).
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 54: Strahlenschutz - Altlasten, Radon, Notfallschutz
Nora Reinhardt
Telefon: 0351 2612-5416
Telefax: 0351 2612-5399
E-Mail: nora.reinhardt@smekul.sachsen.de