2. In welchen Fällen brauche ich neue Messgeräte?
Sobald Messgeräte dazu verwendet werden, die Personendosis, die Ortsdosis oder die Ortsdosisleistung zur Ermittlung der Körperdosis zu messen, müssen zwingend die neuen Messgrößen verwendet werden. Dies ist auch der Fall, wenn die Personendosis mittels eines Zweitdosimeters gemessen wird, dessen Verwendung von der zuständigen Behörde angeordnet wurde, oder das von der zu überwachenden Person zur jederzeitigen Feststellung der Personendosis verlangt wurde.
Auch für die Messung der Ortsdosis oder Ortsdosisleistung zur Abgrenzung von Strahlenschutzbereichen oder zur Festlegung von Aufenthaltszeiten von Personen in Strahlenschutzbereichen muss mit Messgeräten erfolgen, welche die neuen Messgrößen verwenden.
Sind Messungen der Ortsdosis in der Umgebung von Anlagen oder Einrichtungen im Rahmen der Emissions- und Immissionsüberwachung behördlich angeordnet, müssen Messgeräte mit neuen Messgrößen eingesetzt werden.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 53: Strahlenschutz - Industrie, Medizin, Forschung
Thomas Philipp
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