5. Dürfen alte Messgeräte weiter verwendet werden?

Durchaus. Allerdings nur dann, wenn sie lediglich zur qualitativen Detektion oder Signalisation von Strahlenfeldänderungen verwendet werden. Hier ist die Verwendung der neuen Messgrößen sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben. Vorhandene Messgeräte können also weiter verwendet werden.
Messgeräte nach dieser Prämisse sind insbesondere stationäre ODL-Messsysteme in Radionuklidlabors oder an warmen/heißen Zellen, Handgeräte zur Verschlusskontrolle von Strahlerabschirmungen oder zur Kontrolle der Strahlerposition sowie Handgeräte, mit denen eine Konstanzkontrolle messtechnisch bestimmter Grenzen von Strahlenschutzbereichen oder der Ortsdosis/-leistung an Arbeitsplätzen durchgeführt wird.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 53: Strahlenschutz - Industrie, Medizin, Forschung

Thomas Philipp

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