5. Dürfen alte Messgeräte weiter verwendet werden?
Durchaus. Allerdings nur dann, wenn sie lediglich zur qualitativen Detektion oder Signalisation von Strahlenfeldänderungen verwendet werden. Hier ist die Verwendung der neuen Messgrößen sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben. Vorhandene Messgeräte können also weiter verwendet werden.
Messgeräte nach dieser Prämisse sind insbesondere stationäre ODL-Messsysteme in Radionuklidlabors oder an warmen/heißen Zellen, Handgeräte zur Verschlusskontrolle von Strahlerabschirmungen oder zur Kontrolle der Strahlerposition sowie Handgeräte, mit denen eine Konstanzkontrolle messtechnisch bestimmter Grenzen von Strahlenschutzbereichen oder der Ortsdosis/-leistung an Arbeitsplätzen durchgeführt wird.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 53: Strahlenschutz - Industrie, Medizin, Forschung
Thomas Philipp
Besucheradresse:Söbrigener Str. 3a
01326 Dresden Postanschrift:
Postfach 540137
01311 Dresden
Telefon: (0351) 2612-5301
Telefax: (0351) 2612-5399
E-Mail: Thomas.Philipp@smul.sachsen.de
Webseite: http://www.smul.sachsen.de/lfulg