6. Ich habe gehört, die Frist für die Einführung der neuen Messgrößen wird verlängert?
Für die Strahlenschutzverordnungen ist die 2001 gesetzlich vorgeschriebene Frist des Übergangszeitraumes nicht verlängert worden, die Frist endet am 31.07.2011.
Nur für die Röntgenverordnung hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Übergangsfrist um weitere fünf Jahre verlängert wird, da für die Messung niederenergetischer Strahlung (kleiner gleich 20 keV bzw. kleiner gleich 50 kV Röhrenspannung) keine geeigneten bauartzugelassenen und somit eichfähigen Messgeräte zur Verfügung stehen (z.B. im medizinischen Bereich Mammographiegeräte, im technischen Bereich Röntgenfluoreszenzgeräte).
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Referat 45
Dr. Wolfgang Ullrich
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