7. Können Messgeräte mit alten Messgrößen weiter geeicht werden?
Ab 01. August 2006 werden Ersteichungen von Strahlenschutzdosimetern für Röntgen- und Gammastrahlen (Energienenngebrauchsbereich 0,005 bis 7 Megaelektronenvolt) nach den neuen Messgrößen durchgeführt, wenn diese der Messung der Personendosis, der Ortsdosis- und Ortsdosisleistung (§ 41 StrlSchV, §§ 34,35 RöV) dienen.
Eine Nacheichung von Messgeräten, deren Ersteichung vor dem 01. August 2006 erfolgt ist, kann nach Aussage der Eichämter weiterhin erfolgen. Diese Messgeräte dürfen aber nicht mehr für Messungen der Personendosis, der Ortsdosis und Ortsdosisleistungen nach den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung verwendet werden. Bei Unsicherheiten und Fragen zur Eichung sollte deshalb beim zuständigen Eichamt angefragt werden. Hier sind gesetzliche Änderungen in Vorbereitung.
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Referat 45
Dr. Wolfgang Ullrich
Telefon: +49 351 564-24513
Telefax: +49 351 564-24004
E-Mail: Wolfgang.Ullrich@smul.sachsen.de
Webseite: https://www.smul.sachsen.de
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 53: Strahlenschutz - Industrie, Medizin, Forschung
Thomas Philipp
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01326 Dresden Postanschrift:
Postfach 540137
01311 Dresden
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E-Mail: Thomas.Philipp@smul.sachsen.de
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