8. Was habe ich als Angehöriger der Feuerwehr zu beachten?

Die Aufgaben der Feuerwehr fallen nicht unter die Definition der beruflichen Strahlenexposition der Strahlenschutzverordnung. Soweit nicht die Feuerwehrdienstvorschriften eine eigene amtliche Überwachung im Sinne des Strahlenschutzrechts vorsehen, fallen die Messaufgaben der Feuerwehr nicht unter die Strahlenschutzverordnung und erfordern keine Messgeräte, die neue Messgrößen anzeigen.

Die Personendosis wird bei den Feuerwehren nach der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500 in der Regel mit amtlichen Dosimetern z.B. der Messstelle der Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ermittelt. Diese Personendosimeter sind bereits seit langem auf die neuen Messgrößen umgestellt, so dass hier nichts zu veranlassen ist.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 53: Strahlenschutz - Industrie, Medizin, Forschung

Thomas Philipp

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